Körung / Prämierung
Auf GL werden neuerdings auch Körungen und Prämierungen angeboten. Als Richter sind sämtliche Mitglieder des Hofes zugelassen, ihre Anstrengungen werden natürlich auch entlohnt.
Anforderungen
x Es werden nur Stuten & Hengste prämiert, die älter als 3 Jahre sind
x Abstammung bis Grosseltern muss vorhanden sein
x nur reinrassige Pferde
x Es muss mindestens ein Ganzkörperbild vorhanden sein

Die Pferde müssen sich im Besitz der Person, die sie anmeldet befinden oder zumindest muss die Person berechtigt dazu sein, das Pferd kören/prämieren zu lassen.

Es sind nicht mehr als 2 Pferde pro Person zugelassen.
Nennungen, die während dem Anmeldestop eingehen, werden ignoriert, ebenfalls solche, die unvollständig sind oder nicht den Regeln entsprechen. Füge deiner E-Mail ein Sternchen hinzu, wenn du die Regeln gelesen hast.
Rekurs gegen das Urteil der Richter ist nicht erlaubt.
Jedes Pferd kann nur einmal von diesem Service gekört oder prämiert werden. Fohlen werden nicht akzeptiert.

Normalerweise wird ein Bild/Bildausschnitt des Pferdes auf dem Bewertungsbogen eingefügt, grundsätzlich gehen wir davon aus, dass der Bildurheber es erlaubt, sollte dem nicht so sein, muss es bei der Anmeldung angemerkt werden.

Pferde, die mit dem Urteil gekört/prämiert oder besser bestanden haben, können in die Zuchtbücher von Liberty eingetragen werden. (folgt)

Die Kör/Prämierbogen sehen so aus:




 

Formular
Name:
E-Mail:
Hof:

Pferdename:
Direktlink zum Steckbrief: